Zufahrt ist widerrechtlich
Seit über 30 Jahren sind Friedhofstraße und Frohgarten über die Umgehungsstraße erschlossen
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ST. BLASIEN. Widerrechtlich als Zufahrt zur Friedhofstraße und Erschließung von Frohngarten II wird die Abfahrt von der Umgehungsstraße in Höhe des Bauhofes und der Feuerwehr in St. Blasien genutzt – und dies schon seit über 30 Jahren. Darauf verwies das Straßenbauamt beim Regierungspräsidium Freiburg, als es um den Bebauungsplan "Markt am Kugelrain" ging, die vom Präsidium abgelehnt wurde. In einem Gespräch am Dienstagvormittag wurde die Sachlage geklärt, der Widerspruch zurückgenommen.
Fast wäre der neue Bebauungsplan für den geplanten Markt am Kugelrain gekippt worden. Nach über 30 Jahren war man bei Straßenbauamt dahinter gekommen, dass die Zufahrt zum Bauhof und zur Feuerwehr auch als ...