EuGH-Urteil

Zuwanderern darf Hartz IV verwehrt werden

Eine arbeitslose Rumänin, die in Leipzig lebt, bekommt auch weiterhin kein Hartz IV. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Diakonie bedauert das, Politik und Verbände zeigen sich erleichtert.  

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Die Ämter müssen sich genau anschauen, wem sie Sozialleistungen verwehren.  | Foto: dpa
Die Ämter müssen sich genau anschauen, wem sie Sozialleistungen verwehren. Foto: dpa
Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. ...

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