Zwei Cannabis-Anbauer vor Gericht
Einer nahm den Stoff gegen Schmerzen / Kleine Strafkammer verringerte Bewährungsstrafe wegen geordneter Lebensverhältnisse.
HASEL/WALDSHUT. Zumindest ein Teilerfolg war der Berufung zweier Angeklagter beschieden: Hatte sie das Schöffengericht Bad Säckingen im Dezember 2009 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, so reduzierte die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut nun das Strafmaß auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.
Die beiden Männer aus dem Wiesental hatten gemeinsam auf einem Grundstück in Hasel Cannabis-Pflanzen angebaut, klein geschnitten und getrocknet. Die Polizei entdeckte das Feld zufällig im August 2007 ...