Zwei Jahre auf Bewährung
Angeklagter im Prozess um Granulat-Diebstahl bei der H. C. Starck schuldig gesprochen.
LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN. Im Strafverfahren um gestohlenes Wolfram-Granulat der Firma H.C. Starck hat das Amtsgericht Bad Säckingen am fünften Prozesstag das Urteil verkündet. Der 30 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl in 13 besonders schweren Fällen und wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Man möchte fast von einem salomonischen Urteil des Schöffengerichts unter dem Vorsitz von Direktorin Margarete Basler sprechen. Das Gericht beschritt damit eine goldene ...