Auch bei drohender Verwahrlosung der Wohnung ist eine Kündigung des Mieters nicht immer leicht durchzusetzen
Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Diese Obhutspflicht wird verletzt, wenn die Mietwohnung zu verwahrlosen droht, etwa weil Müll gehortet wird, Hund oder Katze keinen Ausgang haben oder der Mieter an Inkontinenz ...