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Zwischen Müllgeruch und Kakerlaken

  • Sa, 26. September 2009
    Haus & Garten

     

Auch bei drohender Verwahrlosung der Wohnung ist eine Kündigung des Mieters nicht immer leicht durchzusetzen

Aufräumen ist nicht jedermanns Sache. ...rn wird, kann der Vermieter kündigen.   | Foto: plainpicture/Usbeck
Aufräumen ist nicht jedermanns Sache. Wenn die Verwahrlosung der Wohnung allerdings zur Belastung der Nachbarn wird, kann der Vermieter kündigen. Foto: plainpicture/Usbeck
Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Diese Obhutspflicht wird verletzt, wenn die Mietwohnung zu verwahrlosen droht, etwa weil Müll gehortet wird, Hund oder Katze keinen Ausgang haben oder der Mieter an Inkontinenz ...

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