123.000 Euro Strafe für den SC

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Fußball-Bundesligist SC Freiburg ist wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vom DFB-Sportgericht zu fünf Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 123.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Club bis zu 40.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. In allen Fällen hatten Freiburger Anhänger pyrotechnische Gegenstände gezündet. Einmal – am 21. Dezember 2024 beim 1:5 bei Bayer Leverkusen – musste die Partie aufgrund der Rauchentwicklung unterbrochen werden, weil SC-Ultras mindestens 40 Bengalische Feuer gezündet hatten. Dies ahndete das Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.000 Euro. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.

Der SC Freiburg belegte in einem entsprechenden Ranking der Website "Fussballmafia.de" mit 51 gelisteten Vereinen von Liga eins bis drei am 33. Spieltag den 28. Platz. Spitzenreiter in dieser Strafentabelle ist der 1. FC Köln. Der Zweitligameister verursachte demnach in der vergangenen Saison mit 486.000 Euro die höchste Schadenssumme. Auf Platz zwei steht Union Berlin (346.000), Dritter ist der Karlsruher SC (262.620).
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