Corona-Verordnung

2G plus in der Freizeit, 3G im Handel: Das ändert sich in Baden-Württemberg

Noch ist die neue Corona-Verordnung des Landes in Arbeit – klar ist schon, in welche Richtung sie geht: Auch Geimpfte und Genesene müssen sich testen lassen, bevor sie in Bars, Clubs oder zu Events gehen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
„Bleiben Sie gesund“: Dies..., gilt aber auch in Baden-Württemberg.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
„Bleiben Sie gesund“: Dieser Appell steht zwar an einem Theater in Hannover, gilt aber auch in Baden-Württemberg. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Im Einzelhandel und auf Märkten gilt wegen der stark steigenden Corona-Zahlen in Hotspot-Regionen im Südwesten voraussichtlich ab Mittwoch die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel