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50 000 Euro des Gewinns aus illegalem Glücksspiel beschlagnahmt

  • Thomas Mink

  • Do, 15. Juli 2010
    Weil am Rhein

Inhaberin eines Weiler Wettbüros soll Spielautomaten nicht vorschriftsmäßig betrieben und Bargeld ausbezahlt haben / Nur 11 000 Euro darf Angeklagte behalten.

Die Geldmenge, die ein Automat wieder ...rfen muss, ist gesetzlich festgelegt.   | Foto: dpa
Die Geldmenge, die ein Automat wieder auswerfen muss, ist gesetzlich festgelegt. Foto: dpa
WEIL AM RHEIN. In ihrem Weiler Wettbüro hat die 27-jährige Inhaberin zwei Spielautomaten betrieben, die nicht den Vorschriften entsprachen. Weil sie außerdem daran Gewinne vorschriftswidrig bar ausbezahlt hat, stand sie wegen unerlaubten ...

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