Inhaberin eines Weiler Wettbüros soll Spielautomaten nicht vorschriftsmäßig betrieben und Bargeld ausbezahlt haben / Nur 11 000 Euro darf Angeklagte behalten.
WEIL AM RHEIN. In ihrem Weiler Wettbüro hat die 27-jährige Inhaberin zwei Spielautomaten betrieben, die nicht den Vorschriften entsprachen. Weil sie außerdem daran Gewinne vorschriftswidrig bar ausbezahlt hat, stand sie wegen unerlaubten ...