Holocaust

50 Jahre Auschwitz-Prozess: Justitias Grenzen

183 Verhandlungstage, 20 Kriegsverbrecher: Vor 50 Jahren hat in Frankfurt der Auschwitz-Prozess begonnen. Es war der hilflose Versuch, das historische Verbrechen des Holocaust vor Gericht zu bringen.  

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Polizeifotos des Lageradjutanten Mulka  | Foto: Fritz-Bauer-Institut
Polizeifotos des Lageradjutanten Mulka Foto: Fritz-Bauer-Institut
Reporter aus dem In- und Ausland drängen sich im Sitzungssaal des Frankfurter Rathauses, Römer genannt, als dort vor 50 Jahren, am 20. Dezember 1963, die Verhandlung beginnt –"gegen Mulka und andere". Der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer wird sich jedoch auch in den kommenden 183 Verhandlungstagen weigern, das Verfahren so zu nennen, wie es in den Zeitungen steht: Auschwitz-Prozess. Denn für ihn soll das ein ganz normaler Strafprozess werden, in dem nicht die Geschichte, sondern allein die individuelle Schuld der 22, später nur noch 20 Angeklagten zu untersuchen ist. Am liebsten, das wird er später einmal sagen, wäre ihm gewesen, er hätte es nur mit einzelnen Angeklagten zu tun gehabt, statt mit dieser Menge von Vorwürfen, Zeugen, Verteidigern.
Hofmeyer gab damit deutlich zu erkennen, dass er den Absichten des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer nicht entsprechen wollte. Der hatte mit dem ...

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