52-Jähriger vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen

BZ-Plus Streit unter Nachbarn / Amtsgericht Bad Säckingen sieht eine vorsätzliche Gefährdung nicht als erwiesen an.  

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Justitia hat entschieden: Freispruch  | Foto: Volker Hartmann (dpa)
Justitia hat entschieden: Freispruch Foto: Volker Hartmann (dpa)
BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 52 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er sei im Februar diesen Jahres mit dem Auto in Bad Säckingen ...

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