55-jähriger Markgräfler wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Freiburg sprach einen Mann für schuldig, der seinen minderjährigen Stiefsohn jahrelang missbrauchte. Die Große Strafkammer verhängte eine Haftstrafe in Höhe von vier Jahren.
Richter Felix Geiger verhängte für den sexuellen Missbrauch eines Kindes und Schutzbefohlenen eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren. Foto: Uli Deck (dpa)
Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte aus dem Markgräflerland in der Zeit von 2003 bis 2009 seinen Stiefsohn regelmäßig sexuell missbraucht hat. Bei ...