80 Stunden zur Besinnung
Früherer Bewohner des Jugenddorfs hatte randaliert und Beleidigungen ausgesprochen.
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OFFENBURG. Dass der junge Mann auf der Anklagebank trotz Hausverbots das Christliche Jugenddorf aufsuchte und dort randalierte, ist unstrittig, ebenso wie die Sachbeschädigungen und die Beleidigungen gegenüber dem Leiter des Jugenddorfs und den hinzugezogenen Polizeibeamten. Unstrittig auch sind die Kopfverletzungen, die eine Mitschülerin im Zusammenhang mit der Randale erlitt. Nur: Dass der Angeklagte die Latte warf, ließ sich nicht zweifelsfrei belegen.
"Die Latte kam auf mich zu und traf mich im Gesicht", erklärte die 21-jährige Zeugin jetzt vor dem Amtsgericht Offenburg. Wer das Holzstück geworfen hat, habe sie nicht gesehen. So kam ...