In Teilen des Handels gilt nun 2G-Regel
Da die 7-Tage-Inzidenz zwei Tage in Folge über 500 lag, werden Spielräume für Ungeimpfte und Nichtgenesene weiter eingeschränkt.
(BZ). Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis hat Ende vergangener Woche die Marke von 500 überschritten. Damit gelten seit Sonntag für Ungeimpfte und Nichtgenesene weitere Einschränkungen der Alarmstufe II, teilt das Landratsamt mit. Grundlage ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Diese schreibt verschärfte Maßnahmen vor, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz die Marke von 500 überschritten hat. Infolge gilt im Einzelhandel jenseits der Geschäfte und Märkte der Grundversorgung nun eine strikte 2G-Regel.
Das Einkaufen und Shoppen im stationären Einzelhandel wird mit der Alarmstufe II für Nichtimmunisierte weiter eingeschränkt. So ist diesen der Zutritt zu Betrieben und Märkten jenseits der Grundversorgung nicht mehr gestattet. Abholangebote und Lieferdienste ...