Abflämmen ist verboten
Nur mit einer individuellen Ausnahmegenehmigung können Rebböschungen abgebrannt werden.
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EMMENDINGEN. Rebböschungen dürfen seit diesem Jahr nur noch auf Antrag und mit einer Ausnahmegenehmigung abgeflämmt werden. Bis zum 15. März ist dies nur noch auf nach Norden ausgerichteten Abhängen möglich.
Unangetastet an dieser rein formalen Änderung des Verfahrens ist, wie Ulrich Spitzmüller, der Sprecher des ...