Abholzen vor der Antragstellung ist korrekt

Alles in Absprache mit dem Umweltsachverständigen /Neubau von zwei Wohngebäuden mit je drei Wohneinheiten an der Säckinger Straße in Laufenburg kann beginnen.  

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Auf diesem Areal in Laufenburg an der ...aße werden sechs Wohneinheiten gebaut.  | Foto: Martin Köpfer
Auf diesem Areal in Laufenburg an der Säckinger Straße werden sechs Wohneinheiten gebaut. Foto: Martin Köpfer

Mit einer Enthaltung stimmte der Bauausschuss Laufenburg dem Neubau von zwei Wohngebäuden mit jeweils drei Wohneinheiten an der Säckinger Straße zu. Das Areal befindet sich linker Hand am Ortseingang der Kernstadt (von Luttingen aus gesehen), etwa in Höhe des Gasthauses am Bückle. Was im Vorfeld für Irritationen gesorgt hat, war die Tatsache, dass der Bauherr bereits vor der Bewilligung des Bauantrags die Fläche abholzen ließ. Bauamtsleiter Roland Indlekofer berichtete aber in der Sitzung, dass rechtlich alles in Ordnung gewesen sei.

. "Es wurde schon zuvor abgeholzt, und wir hatten schon mehrere Anfragen, ob dies in Ordnung sei", sagte der Bauamtsleiter. Das Problem: Die Fällzeit endet ...

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