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Abitur nach anderen Regeln

Peter Gerigk
  • Mi, 05. Oktober 2016
    Rheinfelden

Dem Abendgymnasium fehlt noch die staatliche Anerkennung/ Schulfremdenprüfung ist die Folge.

Ihr Abitur müssen  Schüler des Abendgymnasium  als Schulfremdenprüfung ablegen.   | Foto: Boris Burkhardt
Ihr Abitur müssen Schüler des Abendgymnasium als Schulfremdenprüfung ablegen. Foto: Boris Burkhardt

RHEINFELDEN. Das Abendgymnasium hat seine staatliche Anerkennung als Ersatzschule noch nicht in der Tasche, strebt aber weiter an, diese zu bekommen. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat mit dem Schulträger Volkshochschule (VHS) eine Einzelfallregelung vereinbart, wie die Schüler der Kursstufe 2 am Abendgymnasium aufs Abitur vorbereitet werden können, obwohl dieses die Prüfungen nicht in eigener Regie abnehmen kann. Die Schüler der jetzigen Kursstufe 1 und die Einführungsklasse 11 können nach aktuellem Stand nur eine Schulfremdenprüfung ablegen, für den Abiturjahrgang ändert sich jedoch so gut wie nichts.

Das Abendgymnasium befindet sich nach seinen ersten drei Jahren weiter im Anerkennungsverfahren, über das noch nicht entschieden wurde, wie ...

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