Abmahnung zurückgezogen

Berufungsverhandlung zwischen Stadt und Joachim Volk vor dem Landesarbeitsgericht.  

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LAHR. Joachim Volk, früher als kommissarischer Leiter der Städtischen Jugendmusikschule tätig, hat gestern in einer Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg einen juristischen Sieg errungen. Die Stadt verpflichtete sich, eine gegen ihn gerichtete Abmahnung wegen einer für unzulässig gehaltenen Pressekonferenz in Sachen Musikschule, zurückzunehmen, allerdings nur "wegen Zeitablaufs". Die Stadt übernimmt die Kosten für das Berufungsverfahren.

Letzteres war keine besondere Großzügigkeit, sondern Christoph Tillmanns, der Vorsitzende Richter, hatte der Stadt angekündigt, dass er sie zur Übernahme der Kosten verpflichten würde, wenn sie nicht vorher freiwillig zahle. Man könne sich so den kostenpflichtigen Gebührenbescheid ...

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