Abrechnung für Flüchtlingskosten: Landkreis zweifelt an der Methode des Innenministers
Das Land verspricht, Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu übernehmen – doch der Landkreis hat Zweifel am Verfahren. Ohne neue Gesetze fehle die rechtliche Grundlage, um das Geld zurückzuzahlen, so die Bedenken.
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Die Botschaft hören sie wohl, allein es fehlt der Glaube: Das Land hat bekräftigt, den Landkreisen die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu erstatten. Allerdings hat die Sache einen Haken. Die Landesregierung will für die Abrechnung das Gesetz nicht ändern. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald befürchtet, dass es damit keinen Rechtsanspruch für die Rückerstattung gibt. Kritiker sagen, man sei damit vom guten Willen der Landesregierung ...