Ärger übers Aalfangverbot
Fischereiverband verbindet mit der Regelung auch Verbesserungen für den Fischbestand.
WEIL AM RHEIN-MÄRKT. Für den Aal gilt in Baden-Württemberg weiterhin eine ganzjährige Schonzeit. Die Landesregierung hat das Fangverbot bis Ende 2015 verlängert. "Ich verstehe ihren Ärger darüber", sagte Hans-Dieter Geugelin, der Vorsitzende der IG Altrhein, bei der Hauptversammlung des Angelvereins Weil am Rhein und Umland. Trotzdem verteidigte Geugelin, dass sich der Landesfischereiverband (LFV) Baden-Württemberg auf die Verlängerung eingelassen hat.
Der Aal sei in seinem Bestand gefährdet und gelte laut dem Washingtoner Artenschutzabkommen als besonders geschützte Art, erläuterte Geugelin. Daher habe die alte Landesregierung von 2010 bis Ende 2012 eine ...