Ärger wegen geänderter Vorfahrt
Landratsamt ordnet Vorfahrt für die L 140 an der Zeller Löwen-Kreuzung an / Die Stadt wird Widerspruch in Freiburg einlegen.
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ZELL. Noch gilt an der Löwen-Kreuzung in der Zeller Innenstadt eine Rechts-vor-links-Regel. Das Landratsamt Lörrach hat jedoch angeordnet, dass der Verkehr auf der L 140 von der Wiesenbrücke Richtung Friedhof vorfahrtsberechtigt sein soll. Diese Entscheidung hat zu einigem Ärger in der Gemeinderatssitzung am Montag geführt. Die Stadtverwaltung will gegen die geänderte Vorfahrtsregelung beim Freiburger Regierungspräsidium in Freiburg Widerspruch einlegen.
Anordnung des LandratsamtesAm 17. Juli hat eine Verkehrsschau in der Zeller Innenstadt stattgefunden. Auf Basis dieser Verkehrsschau will das Lörracher Landratsamt jetzt dem Verkehr auf der L 140 (Schopfheimer ...