Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen nun doch mit mehr Kandidaten antreten, als die Wahlleiterin zunächst zugelassen hatte. Das Urteil korrigiert kein "Komplott", sondern einen Verwaltungsakt.
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Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung der Landeswahlleiterin zugunsten der AfD teilweise aufgehoben. Die Partei hatte den Streit ausgelöst, als sie sich bei Aufstellung der Kandidaten nicht an das Wahlgesetz hielt. Foto: Sebastian Willnow (dpa)
Es ist wie so oft bei der AfD. Wenn es um ihre eigene Sache geht, dann tut die Partei so, als ginge es ums Ganze. Um das Volk, um ...