Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen nun doch mit mehr Kandidaten antreten, als die Wahlleiterin zunächst zugelassen hatte. Das Urteil korrigiert kein "Komplott", sondern einen Verwaltungsakt.
Es ist wie so oft bei der AfD. Wenn es um ihre eigene Sache geht, dann tut die Partei so, als ginge es ums Ganze. Um das Volk, um ...