Ein Angeklagter muss 3600 Euro zahlen, weil er mehrere Personen beleidigt und in Bad Säckingen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat. Vor Gericht hatte er einen Tobsuchtsanfall.
Ein 59 Jahre alter Angeklagter muss 3600 Euro (90 Tagessätze à 40 Euro) bezahlen, weil er mehrere Personen beleidigt und in Bad Säckingen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat. Der Angeklagte war sichtlich geladen, als er den Sitzungssaal des Amtsgerichts Bad Säckingen betrat. ...