Bewährungsstrafe für einen 43-Jährigen
Als Hurenlohn gab’s Falschgeld

Offenburg/Lahr . Da hatte sich ein 43 Jahre alter Freier aus Lahr zu früh über ein billiges Vergnügen gefreut: Das Offenburger Schöffengericht hat ihn wegen Herstellung und Verbreitung von Falschgeld zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Bereits am 16. September 2007 hatte der arbeitslose Kraftfahrer eine Prostituierte in seine Lahrer Wohnung bestellt, um dort in heimischer Umgebung ihre sexuellen Dienste in Anspruch zu nehmen. Es kam sowohl zu dem Treffen als auch zu dem vereinbarten sexuellen ...