Die Eigentümerin eines Teils der Kappler Altlast muss den kontaminierten Krebsgraben sofort ausbaggern. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Ob die Sanierung mehr kostet, als das Grundstück wert ist, spiele dabei keine Rolle. Der Frau sei zudem das Risiko bewusst gewesen, als sie das belastete Grundstück erworben habe – von ihrem Vater: dem ...