Vom Vorwurf der Körperverletzung, Beleidigung und Anstiftung zur Falschaussage blieb nichts übrig.
BAD SÄCKINGEN. Ein Strafprozess beim Amtsgericht Bad Säckingen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage endete für eine 48 Jahre alte Angeklagte und ihren 41-jährigen Mitangeklagten mit einem Freispruch auf der ganzen Linie. Das Verfahren wurde ...