Am Standort wird festgehalten

Gegen Anlage in Bollschweil kann nicht vorgegangen werden / Widersprüchliches darüber, wer wann von wem informiert wurde.  

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BOLLSCHWEIL. Kann die geplante O2- Mobilfunkanlage im Gewann "Eckmatten" auf rechtlichem Weg verhindert werden? Die Antwort lautet Nein. Ausgesprochen hat sie Reinhard Sparwasser, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Freiburg, bei der Informationsveranstaltung der Gemeinde, zu der 35 Bürger sowie acht Gemeinderäte gekommen waren.

Die Anlage, so der Jurist, misst weniger als zehn Meter, ist damit nicht genehmigungspflichtig und kann deshalb auch nicht verhindert werden. Will die Gemeinde künftig den Bau von Mobilfunkanlagen im Außenbereich steuern, muss sie im Flächennutzungsplan (FNP) Vorrangflächen ausweisen und begründen, warum andere Standorte für Sendemasten nicht in Frage kommen. Eine solche
Abwägung erfordere "großen Mut", denn Bürgermeister und Gemeinderat müssten dann bestimmte Standorten ausdrücklich bejahen. "Nicht zulässig ist, über eine Fortschreibung des Planes eine ...

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