Amtsgericht Schopfheim verurteilt 48-jährigen wegen Beamtenbeleidigung
In Zweifel für den Angeklagten: Nach dem Motto wurde ein 48-Jähriger nach einer Unfallfahrt von zwei Anklagepunkten freigesprochen. Wegen Beamtenbeleidigung aber erhielt er doch eine Geldstrafe.
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Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit Beleidigung und Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes hatte sich ein 48-jähriger Mann aus einer Wiesentalgemeinde vor dem Amtsgericht Schopfheim zu verantworten. In der Fortsetzungsverhandlung ...