An sich selbstverständlich

Die Justiz hat sich endlich entschieden: Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber.  

Mail

Bonusmeilen, die bei Dienstreisen erflogen wurden, kann der Arbeitgeber für sich beanspruchen. Dies hat am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch die Frage war auch in der Justiz erstaunlich lange umstritten.

Schon seit vielen Jahren versuchen Fluggesellschaften, ihre Kunden durch so genannte Bonusmeilen an sich zu binden. Wer ständig mit der gleichen Gesellschaft fliegt, kann dabei viele ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Rezzo Schlauch