Angeklagter entschuldigt sich
50-Jähriger wegen fahrlässigem Vollrausch verurteilt.
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KENZINGEN. Die Feier mit Kollegen zur Nachfeier eines runden Geburtstags hatte ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Kenzingen: Wegen Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung wurde ein 50-Jähriger angeklagt. Verurteilt wurde er am Ende wegen fahrlässigen Vollrauschs. Der Führerschein bleibt eingezogen und für zwei Jahre gesperrt.
Die Fahrt im Sommer nach der Feier zum Fuffziger fiel auf: Das Geburtstagskind fuhr in Schlangenlinien durch die Stadt und auf der Gemeindeverbindungsstraße Kenzingen-Herbolzheim und geriet ...