Angeklagter Jäger ist doch kein Wilderer

Das Amtsgericht St. Blasien spricht einen 43-Jährigen vom Vorwurf frei / Er hatte ein bei einem Unfall verletztes Reh getötet.  

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ST. BLASIEN. Erfolgreich war der Einspruch eines 43-Jährigen gegen einen Strafbefehl, durch den er wegen Jagdwilderei zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden war. Richter Martin Hauser sprach den Mann frei, da sich der Tatvorwurf nicht halten ließ.
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