Angezeigte Körperverletzung gab es nicht

BZ-Plus Ein 22 Jahre alter Mann wird wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt.  

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. Dieser Schuss ging nach hinten los: Ein 22-Jähriger, der einen anderen Mann wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angezeigt hatte, wurde selbst wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt. In der Verhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht wurde der im Hochschwarzwald lebende arbeitslose ...

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