Gerichtsverfahren

Antigewalttraining und 30 Arbeitsstunden als Strafe für Tritte

BZ-Plus Ein 21-Jähriger muss sich wegen Tritten gegen den Kopf eines Mannes vor Gericht verantworten. Er muss ein Antigewalttraining belegen und 30 Arbeitsstunden leisten.  

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Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall musste sich ein 21-Jähriger vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten, seinem älteren Bruder wurde Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen. Richterin Susanne Lämmlin-Daun erlegte dem jüngeren der beiden die Teilnahme an einem Antigewalttraining sowie die Ableistung ...

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