Antrag auf Befangenheit abgelehnt
Die Verteidiger werden der Vorsitzenden Richterin im Raserprozess vor, sie habe den Angeklagten um sein "Recht auf rechtliches Gehör" gebracht.
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EMMENDINGEN/FREIBURG. Spannende Entwicklung im Raserprozess: Am fünften Prozesstag stellte Verteidiger Peter Ockenfels einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack, der am Nachmittag als unbegründet verworfen wurde. Kurze Zeit später bekam das Gericht über das Verteidigungsministerium eine Aussagegenehmigung für den Angeklagten. Der Angeklagte machte dann weitere Angaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit – die dauerten bis Redaktionsschluss an.
Mit einem Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack von Verteidiger Ockenfels begann der fünfte Verhandlungstag. Die Richterin wies den Vorwurf zurück, mit einer Bemerkung vom vergangenen ...