Anwalt fordert Freispruch
DNA-Spuren als tragfähigenr Beweis angezweifelt / Angeklagter beteuert Unschuld.
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WEHR/WALDSHUT. Im Zweifel für den Angeklagten? Geht es nach Rechtsanwalt Urs Gronenberg, dann steht am Ende des Prozesses gegen den Wehrer, der im 5. Mai 2003 die Verkäuferin Brigitte Kirstein ermordet haben soll, ein Freispruch. In seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut bekräftigte der Verteidiger gestern, dass die drei am Tatort aufgefundenen DNA-Spuren allein für eine Verurteilung nicht ausreichten – und auch die weiter ins Feld geführten Indizien nicht die Grundlage für einen Schuldspruch böten.
"Die DNA-Analyse hat keinen absoluten Beweiswert", so Gronenberg , der an die Kammer appellierte, an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festzuhalten, wonach eine positive DNA-Analyse zwar ein "statistischer Hinweis" sei, der aber ...