Ortsdurchfahrt

Anwohner klagt: Tempo 30 muss zurückgenommen werden

Auf einem Teilstück Ortsdurchfahrt in Waltershofen gilt nach einer Klage wieder Tempo 50. Das Gericht sah keine Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Das Tempo-30-Limit auf dem Teil der Umkircher Straße in Waltershofen, die zur Ortsdurchfahrt gehört, ist wieder Geschichte. In diesen Tagen haben Mitarbeiter des städtischen Garten- und Tiefbaumtes die rotumrandeten Schilder entfernt, die seit 2008/2009 Autofahrern vorgeschrieben hatten, im Bereich zwischen dem Ortseingang und dem Beginn der Schutternstraße nicht schneller als 30 Kilometer in der Stunde zu fahren. Nun gilt auf diesem Teilstück der Ortsdurchfahrt wieder Tempo 50, in der Schutternstraße bleibt es bei Tempo 30.

Auslöser war ein Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts vom 26. Januar, wonach das Tempolimit für diesen Abschnitt der Umkircher Straße rechtswidrig ist. Die Klage eingereicht hatte ein Bewohner einer Freiburger Tunibergortschaft im vergangenen September. Er war bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel