Neue Verordnung
"Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten"

Eine neue Verordnung regelt das Arbeiten zu Hause. Für die Präsenz im Betrieb muss nun ein zwingender Grund vorliegen. Allerdings wird kein Beschäftigter zum Homeoffice gezwungen.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie setzt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) darauf, dass mehr Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten. "Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten", sagte Heil am Mittwoch. Die entsprechende Verordnung tritt am 27. Januar in Kraft, sie gilt zunächst bis 15. März.
Was als zwingender betrieblicher Grund gilt, legen laut Heil die Arbeitgeber fest. Arbeitnehmer können auf Grundlage der Verordnung nicht verlangen, dass ihr ...
Was als zwingender betrieblicher Grund gilt, legen laut Heil die Arbeitgeber fest. Arbeitnehmer können auf Grundlage der Verordnung nicht verlangen, dass ihr ...