Arbeitgeber müssen zahlen
Bundesverfassungsgericht: Mutterschaftsgeld muss frauenfreundlicher finanziert werden.
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KARLSRUHE. Die Arbeitgeber müssen weiter den Großteil des Mutterschaftsgeldes bezahlen. Die Regelung soll künftig aber frauenfreundlicher ausgestaltet werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Der Bundestag muss bis Ende 2005 eine Neuregelung treffen.
Das Mutterschaftsgeld wird als Lohnersatz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt, weil Frauen in dieser Zeit nicht arbeiten dürfen. ...