Den Arbeitsplatz durch eine Kündigung zu verlieren, ist meist bitter. Viele glauben, dass ihnen der Verlust durch eine Abfindung versüßt werden muss. Doch das ist ein Trugschluss.
"Grundsätzlich haben Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung", stellt der Arbeitsrechtler Johannes Schipp aus Gütersloh klar. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass Betroffenen eine Abfindung zusteht.
Für Abfindung Klagefrist verstreichen lassen
Anspruch auf Abfindung besteht ...