Arbeitsgericht erklärt Kündigungen im Offenburger Bad-Streit für unwirksam
Nach Mobbing-Vorwürfen gegen ihren neuen Chef war der früheren Betriebsleiterin des Offenburger Freizeitbades gekündigt worden. Dagegen klagte sie vor dem Arbeitsgericht – mit Erfolg.
Im Streit um ihre fristlose Kündigung hat die frühere Betriebsleiterin des Offenburger Freizeitbades, erste Erfolge errungen: Die Offenburger Kammer des Arbeitsgerichts Freiburg erklärte Kündigungen vom Mai sowie August für unwirksam. Eine weiteres Verfahren gegen nachgelegte Kündigungen vom September ist noch offen. Sowohl Monja Ludin als auch ihr Anwalt Gerold Knobl bezeichneten das Urteil vom Donnerstagmittag als ...