Das Oberlandesgericht Bamberg will genau wissen, wann der Impfstoffhersteller Astrazeneca vom erhöhten Thromboserisiko seines Corona-Impfstoffs erfuhr. Deshalb stellt es ein Urteil zurück.
Im Prozess um die Haftung für einen möglichen Corona-Impfschaden hat die Klägerin am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen vorläufigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht verzichtete zunächst auf ein ablehnendes Urteil und will ein Sachverständigen-Gutachten zur Frage einholen, ob ...