Gesundheitspolitik
Attest vom ersten Tag an
Das Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitgebern Recht, die von ihren Angestellten bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen.
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FREIBURG/ERFURT. Wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet, kann der Arbeitgeber schon am ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig und klärt eine bislang umstrittene Frage.
Ausgelöst wurde das Urteil durch einen Fall aus Köln. Eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hatte sich beschwert, dass von ihr verlangt wurde, schon am ersten Tag einer ...