Auch die Revision bringt kein wesentlich neues Urteil

Große Strafkammer des Landgerichts bestätigt Urteil gegen 31-Jährigen wegen Vergewaltigung seiner Ex-Lebensgefährtin weitgehend.
. Die Große Strafkammer des Landgerichtes Offenburg hat am 4. September 2018 einen 31-Jährigen wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung an seiner Ex-Freundin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, zuzüglich eines Schmerzensgeldes von 1200 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Verteidiger des Angeklagten im Auftrag seines Mandanten, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das BGH hat dem stattgegeben und das Urteil vom 4. ...