52-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Mit Dolmetscherin lief die Verhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht nun besser als der erste Versuch ohne im Oktober (die BZ berichtete). Die Verurteilung des 52-jährigen Türken aus Villingen-Schwenningen zu einer Geldstrafe verhinderte das indes nicht.
Damit hatte der ...