Verkehrsberuhigung

Auf Steinens Querachse gilt endlich Tempo 30

Es war ein langer Weg – nun gilt endlich in der gesamten Eisenbahnstraße und der Kirchstraße in Steinen Tempo 30. Möglich wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine spezielle Zebrastreifen-Regelung.  

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In Eisenbahn- und Kirchstraße in Stein...it neuerdings auf Tempo 30 beschränkt.  | Foto: Martina David-Wenk
In Eisenbahn- und Kirchstraße in Steinen ist die Geschwindigkeit neuerdings auf Tempo 30 beschränkt. Foto: Martina David-Wenk

Selbst Bürgermeister Gunther Braun war überrascht, als er nach dem Sommerurlaub zum Rathaus fuhr. Auf Steinens Nord-Süd-Achse gilt nun endlich Tempo 30. Lang hatte die Gemeinde um die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts gekämpft nun wurde sich möglich. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die seit April dieses Jahres für Fußgängerüberwege gilt: Tempo 30 darf 300 Meter vor einem Zebrastreifen angeordnet werden. Jetzt musste die Gemeinde nur die entsprechende Strecke abmessen, und konnte einen erneuten Antrag stellen, den die Verkehrsbehörde im Landratsamt nicht mehr ablehnen konnte.

In Steinen gibt es alle 300 Meter einen geschützten Fußgängerüberweg, somit ist der jahrelange Kampf ums Tempolimit zugunsten der Gemeinde entschieden. Doch sind es tatsächlich elf neue Tempo-30-Schilder, die zwischen dem scharfen Eck, dem Beginn der Kirchstraße und dem Ortsausgang aufgestellt worden sind? Jens Krüger vom Werkhof in Steinen sagt, die Gemeinde hätte sich noch beschränkt. Tatsache ist: Wer in eine Tempo-30-Straße einbiegt, muss auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen werden, selbst wenn er aus einer Tempo-30-Straße kommt. An jeder Kreuzung ist also ein Schild nötig. Ein genereller Hinweis auf Höhe der Ortseingänge ist nicht zulässig, würde allerdings erhebliche Kosten und Mühen sparen. Denn de facto gilt nun Tempo 30 auf der gesamten Querachse.

Tempo 30 muss für jeden Streckenabschnitt begründet werden

In der Kirchstraße berief sich die Gemeinde auf die Zebrastreifenregelung. In der Eisenbahnstraße – dem vorderen Teil der Nord-Süd-Achse – wird Tempo 30 durch eine Lärmschutzregelung möglich. Dafür aber, müssten auch tatsächlich Menschen von Lärm betroffen sein, erklärt Bürgermeister Gunther Braun. Faktisch bedeutet das: Für das große Anwesen, das westlich hinter der Bahnlinie liegt, gilt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Das Tempolimit auf der Wiesenbrücke wird hingegen aufgehoben.

Auch auf der Bahnhofsstraße nach dem Kiosk und direkt vor dem Bahnhof bleibt es bei Tempo 50, denn hier gibt es keine Anwohner – und somit auch niemanden, der vom Lärm belästigt werden könnte. Und dem Argument, dass Kinder hier auf dem Weg zur Schule unterwegs sind, hält die zuständige Behörde entgegen, es gäbe keinen Handlungsdruck, da sich keine diesbezüglichen Unfälle ereignet hätten. Doch Bürgermeister Braun ist zuversichtlich: Wenn der Kindergarten der AB-Gemeinde eröffnet sei und nicht nur die Senioren des Mühlehofs die Bahnhofsstraße queren, sondern eben auch Kitakinder, dürfte einer Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mehr im Wege stehen. Und einen Zebrastreifen gibt es hier auch.

Schlagworte: Gunther Braun, Jens Krüger, Tempo 30. Lang

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