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Mit Gewinn leben

Aufhebungsverträge sind nur in Ausnahmefällen unwirksam

Kurt Höllwarth
  • Mi, 24. April 2019, 15:02 Uhr
    Beruf & Karriere

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kommt aus der Sache nicht so einfach wieder heraus. Es sei denn, er kann beweisen, dass er unter Druck gesetzt wurde.

  | Foto: Marco2811  (stock.adobe.com)
Foto: Marco2811  (stock.adobe.com)
Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag hat weitreichende Folgen: Das Arbeitsverhältnis endet, vielleicht sogar ...

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