Aus für das "Wolfsschluchtmärchen"

Stadtmusik entsetzt über Entscheidung des Regierungspräsidiums / Vorsitzender Kleiser: "War wohl eine Anfrage zu viel".  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für das Konzert der Stadtmusik in der ...ierungspräsidium nun die Genehmigung.   | Foto: Frey
Für das Konzert der Stadtmusik in der Wolfsschlucht war alles vorbereitet. Völlig überraschend verweigerte das Regierungspräsidium nun die Genehmigung. Foto: Frey

KANDERN. Als "Wolfsschluchtmärchen" war das Konzert am kommenden Samstag von der Kanderner Stadtmusik geplant. Doch daraus wird nun nichts: Das Regierungspräsidium Freiburg hat die bisherigen mündlichen Zusagen der örtlichen Ämter und Behörden kassiert und mit dem Hinweis auf den Naturschutz die Veranstaltung in der Wolfsschlucht verboten – kaum zwei Wochen vor dem angesetzten Termin.

"Ich bin völlig entsetzt", resümiert Manfred Kleiser, der Vorsitzende der Stadtmusik, seine Erfahrungen aus den vergangenen Tagen und Wochen. Dass ein Vorhaben, das seit Ende des vergangenen Jahres vorbereitet wurde und zu dem es zusammen mit dem Forst im März ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel