Der Brand eines Münsterwurststands im Oktober 2015 ist juristisch abgeschlossen: Der Standinhaber, einer seiner Mitarbeiter und ein Installateur wurden zu Geldstrafen verurteilt. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.
Die Strafbefehle gegen einen Metzger, seinen für die Einweisung des Personals zuständigen Mitarbeiter und den Installateur, der an dem ...