Ausraster endet mit Freispruch
Angeklagte zur Tatzeit nicht einsichts- und steuerungsfähig.
SCHOPFHEIM. Eine 50-jährige Frau aus dem Kreisgebiet musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Amtsgericht verantworten. Weil sie aber krankheitsbedingt zum Tatzeitpunkt nicht einsichts- und steuerungsfähig – also nicht schuldfähig – gewesen sei, wurde sie von Amtsrichter Stefan Götz freigesprochen.
Der als Zeuge geladene geschädigte junge Mann schilderte den Tathergang wie folgt: So soll die Angeklagte im Mai 2017 mit ihrem Pkw über einen Feldweg im Schopfheimer ...