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Bäderschließung als Vertragsbruch?

Joachim Röderer
  • Fr, 18. Februar 2005
    Freiburg

     

Ortsteile Lehen und Hochdorf sehen sich durch ein Verwaltungsgerichts-Urteil zu Eingemeindungsverträgen bestätigt.

Vielleicht kommt für die Hallenbäder Lehen und Hochdorf nun doch alles ganz anders, als sich das die Stadtverwaltung bislang dachte: Die plante wegen der Finanznot eine Schließung der beiden Bäder. Doch die politische Entscheidung könnte am Ende durch eine juristische ausgehebelt werden: Dieser Tage hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Urteil zur Feuerwehr Todtnau die Rechtswirksamkeit von Eingemeindungsverträgen über den Sparzwang gestellt. "Das Urteil ist wie für uns gemacht", sagt Lehens Ortsvorsteherin Sigrun Löwisch.

"Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten, mit diesem lateinischen Rechtsgrundsatz begründete die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Freiburg ihr Urteil gegen die Stadt Todtnau und für den klagenden Ortsteil Gschwend. Der ...

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