Verkehr
Bald gilt Tempo 30 im Rheinfelder Stadtgebiet
Ab kommender Woche werden die neuen Tempo-30-Schilder im Stadtgebiet aufgestellt. Zuerst kommen die Straßen in der Kernstadt an die Reihe. Bald folgen Kontrollen.
Fr, 17. Okt 2025, 6:00 Uhr
Rheinfelden
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"Mit der Einführung von Tempo 30 in insgesamt 14 Straßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt haben wir nun alle Möglichkeiten, die uns der Gesetzgeber bietet, ausgeschöpft, um dem lang gehegten Wunsch aus der Bevölkerung nach mehr Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen", wird Dominic Rago, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, in einer Mitteilung der Stadtverwaltung zitiert.
Die Umsetzung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in der Kernstadt und in allen Rheinfelder Teilorten würden dabei nicht nur das Ziel verfolgen, Unfallrisiken zu verringern und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen, sondern dienten auch der Minderung von Lärm, der Senkung von Schadstoffemissionen und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Kernstadt legt los
In einem ersten Schritt werden dabei zunächst die Straßen in der Kernstadt, die Karl-Fürstenberg-Straße, die Hardtstraße und die Schildgasse, sowie die Straßen in Herten, die Hauptstraße und die Bahnhofstraße, ab Mitte kommender Woche beschildert. Diese Arbeiten sind laut Mitteilung voraussichtlich am Donnerstag, 23. Oktober, abgeschlossen, so dass dann die neuen Geschwindigkeiten gelten.
Nach und nach werden im Anschluss daran in den folgenden Wochen die neuen Verkehrsschilder – sie kosten die Stadt insgesamt rund 12.000 Euro – in Karsau (Kreisstraße und Karsauer Straße), Minseln (Wiesentalstraße), Nordschwaben (Schopfheimer Straße), Adelhausen (Rheintalstraße), Eichsel (Adelhauser Straße, Birsstraße), Degerfelden (Eichsler Straße) und Nollingen (Beuggener Straße) angebracht.
Auf Kulanzzeit folgt Kontrolle
"Sobald die Schilder stehen, werden wir nach einer etwa einwöchigen Kulanzzeit die Einhaltung der Geschwindigkeiten dann auch kontrollieren", kündigt der Ordnungsamtsleiter an. Die geplanten Maßnahmen auf der B34 und B316 liegen im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidiums und werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.